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Pflegestufen bis 31.12.2016

Mit dem 01.02.017 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit der Änderung der Pflegestufen auf Pflegegrade haben sich auch die Anspruchsgrundlagen, die Anzahl der Pflegegrade und die Höhe der gesetzlichen Leistungen geändert.

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständige und Versicherungsmakler

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Pflegestufe II

Die Pflegestufe II wird Schwerpflegebedürftigen gewährt.

Voraussetzung: Der tägliche Hilfebedarf bei der Grundpflege muss mindestens 3 Verrichtungen zu verschiedenen Tageszeiten mit jeweils 60 Minuten (insgesamt 180 Minuten Pflegeaufwand je Tag) inklusive hauswirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten. Davon müssen mindestens 120 Minuten für die Grundpflege aufgebracht werden.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen, zudem muss der Pflegebedürftige durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein (es besteht kein Anspruch, wenn der zu Pflegende ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut wird). Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe/des Pflegegrades gleichgesetzt (tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit).

Welche Leistungen gibt es in der Pflegestufe II für das Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016?

  1. 2015
  2. 2014
  3. 2012
  4. 2010
  5. 2008
  6. 2007
Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2015
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.144 Euro
1.298 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
458 Euro
545 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.330 Euro
266 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 205 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 6 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.612 Euro
bis 6 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
4.000 Euro
16.000 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
104 Euro
208 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 40 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2014
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.100 Euro
1.250 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
525 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
 244 Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2012
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.100 Euro
1.100 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
440 Euro
440 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.550 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2010
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
1.040 Euro
1.040 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
430 Euro
430 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.08.2008
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
980 Euro
980 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.510 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal monatlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
100 Euro
200 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Folgende Leistungen werden erbracht: 01.01.2007
   
Pflege-Sachleistungen (für ambulanten Pflegedienst/teilstationär) monatlich:
mit Demenz monatlich:
921 Euro
921 Euro
Pflegegeld (für Angehörige/Laienpflege) monatlich:
mit Demenz monatlich:
420 Euro
420 Euro
Stationäre Pflege in Heimen monatlich:
zusätzliche Hilfe für behinderte Menschen monatlich:
1.279 Euro
256 Euro
Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen monatlich: 200 Euro
Verhinderungspflege nahe Angehörige (siehe A), maximal jährlich:
(z. B. Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Kinder, Geschwister)
  Euro
bis 4 Wochen
Verhinderungspflege sonstige Personen (siehe B), maximal jährlich:
(z.B.: entfernte Angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegekräfte)
  1.470 Euro
bis 4 Wochen
Wohnumfeldverbessernde Massnahmen (§ 40 SGB XI) pro Maßnahme bis:
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen bis maximal:
2.557 Euro
10.228 Euro
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen maximal jährlich:
(erhöhter Beitrag bei dauerhaft eingeschrenkte Alterskompetenz):
460 Euro
0 Euro
Pflegehilsmittel monatlich 31 Euro

Hinweis zu den Daten: Diese sind nicht verbindlich, es sind die Daten laut Gesetz und Einstufung maßgebend.

Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen z. B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine entsprechende Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz durch die Pflegekasse.

Zusätzliche Verhinderungspflege:
Bei Ausfall der Pflegeperson zahlt die Pflegekasse für Lebenspartner und Angehörige bis 2. Grades Leistungen bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Nachgewiesene Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden bis zur Höhe in der o.g. Tabelle übernommen. Für sonstige selbstbeschaffte Pflegepersonen (z. B. Pflegedienst) zahlt die Pflegekasse bis zur Höhe in der o.g. Tabelle.

Das Pflegegeld wird ab 2015 währenddessen hälftig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Betroffenen wenigstens 6 Monate gepflegt haben.

Wer ist eine Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad?

A) Verwandte bis zum 2. Grad (§ 1589 BGB) sind:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister

B) Verschwägerte Personen bis zum 2. Grad (§ 1590 BGB) sind.

  • Stiefeltern
  • Schwiegereltern
  • Ehefrau/Ehemann des Großvaters/der Großmutter
  • Stiefgroßeltern
  • Stiefkinder
  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Stiefenkelkinder
  • Ehefrau/Ehemann des Enkels
  • Schwager und Schwägerin

Ein Anspruch auf Verhinderungspflegegeld für im Haushalt lebende Personen besteht nicht.


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